Sonnenklar2020 - So rüsten Sie Ihre Alt-PV-Anlage für die Zukunft
Passend zum Jahr 2020 hat unsere Sonnenwende2020 ein neues Flagschiff bekommen: Die „Sonnenklar2020“. Unter Ihrem „Segel“ werden bei uns inzwischen alle älteren PV- Anlagen gereinigt und gewartet. Aber auch, wenn Sie unsicher sind, wie es mit Ihrer Anlage nach dem diesjährigen Wegfall der Einspeisevergütung weiter gehen soll, beraten wir Sie gern - hier eine kurze Übersicht.
Einspeisevergütung ade - was nun?
Mit diesem Jahr fallen die ersten Photovoltaik-Anlagen aus der 20-Jahre-EEGFörderung, die im „Gesetz zur Förderung erneuerbarer Energien“ festgeschrieben sind. Viele Betreiber fragen sich nun, ob, und wenn ja, wie ein wirtschaftlicher Weiterbetrieb Ihrer Anlage umzusetzen ist. Sicher sollte natürlich zunächst sein, dass Ihre Anlage auch weiterhin für die Zukunft gerüstet ist - dazu empfiehlt sich spätestens nach Ablauf der Förderjahre ein umfassender Anlagencheck bei uns. Rein rechtlich entsprechen die Photovoltaikanlagen auch nach dem Wegfall der Förderungsgelder den Vorgaben im EEG-Gesetz - das heisst, auch die Ansprüche auf vereinbarte Netzanbindungen der EEG-Systeme bleiben weiter in Kraft.
Neues Licht am Horizont
Noch weiß jedoch niemand, ob es zum netzeingespeisten EEG-Strom Gesetzesänderungen geben wird, ob also die Abnahme- und Vergütungspflichten der EEG insgesamt auslaufen - oder diese ganz abgeschafft werden. Eine entsprechende Novelle der EEG, bei der vor allem Kleinanlagen wie die Photovoltaik- Dachanlagen im Fokus stehen, wird nach der Sommerpause Thema im Bundestag sein. Die gute Nachricht: Der politische Wille, die ausgeförderten PV-Anlagen weiter wirtschaftlich betreiben zu können, ist allgemein da. Um dies zu erreichen, soll vor allem der Eigenverbrauch der Anlagen von Abgaben und Umlagen - also auch von der EEG-Umlage - befreit bleiben oder werden, so wie es auch die neue EU-Erneuerbare-Energien-Richtlinie vorsieht.
Ein zweiter Punkt betrifft die Überschusseinspeisung, die ebenfalls gesetzlich verankert werden soll. Hier möchte die Politik den Abrechungsaufwand für die Anlagenbetreiber so gering wie möglich halten. Voraussetzung dafür ist aber, dass sich die Anlagen störungsfrei in die Bilanz des Stromnetzes integrieren lassen: Der Aufwand für das dafür benötigte Erfassungs- und Steuerungssystem würde dem Anlagenbetreiber bei der Einspeisung des von ihm erzeugten Stroms in das Netz dann in Rechnung gestellt - ein Verfahren, das nicht nur die Anlagen rentabel hielte, sondern auch die Akzeptanz für verbrauchsnah erzeugten, erneuerbaren Strom erhöhen würde.
Kommt es wider Erwarten zu keinen gesetzlichen Änderungen, müssten Sie als PV-Anlagen-Besitzer selbst entscheiden, wohin mit Ihrem überschüssigen Strom: De facto wären Sie gezwungen, sich geeignete Stromkäufer zu suchen und entsprechende Preisabsprachen und Verträge selber zu organisieren. Als Zukunftslösung werden zur Zeit besonders regionale Erzeugergemeinschaften diskutiert, die den Strom aus ihren PV-Anlagen gemeinsam und direkt vor Ort vermarkten können - bisher jedenfalls scheint die Nutzung der PV-Anlage in Eigenregie die erfolgversprechendste zu sein.
Anlage im Eigenverbrauch fortführen
Rechtlich spricht nichts dagegen, die PV-Anlage allein für die Produktion des eigenen Stroms weiter zu betreiben und zu nutzen. Diese Option scheint sogar wirtschaftlicher zu sein als die weitere Einspeisung ins öffentliche Netz - obwohl eine gesetzliche Vergütung in diesem Fall entfällt. Um den Eigenverbrauch zu erhöhen, gibt es verschiedene Möglichkeiten: Mit einer kombinierten Wärmepumpe kann zum Beispiel überschüssiger Strom für die Warmwasseraufbereitung, also für Heizzwecke eingesetzt werden.
Mit modulierenden Heizstäben kann der installierte Warmwasserspeicher in Überschusszeiten zusätzlich mit Wärme versorgt werden. Die PV-Anlage kann ebenso zur Kälteerzeugung genutzt werden, etwa für eine Hallenklimatisierung. Eine weitere, gute Möglichkeit bietet eine Ladestation, über die der produzierte Strom die Batterien von Elektrofahrzeugen aufladen kann. Der Eigenverbrauch der PV-Anlage kann zudem durch einen Stromspeicher deutlich erhöht werden - ein Modell, das durch die sinkenden Anschaffungspreise von Stromspeichern immer attraktiver wird.
Tipp: Wer zum Eigenversorger wird, sollte nicht vergessen, seinen Meldepflichten bei der Bundesnetzagentur sowie bei seinem zuständigen Netzbetreiber nachzukommen. Speisen Sie Ihren Strom vollständig oder teilsweise ins öffentliche Netz ein, gilt außerdem die Meldepflicht im sogenannten Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur.
Stromverkauf an Dritte
Auch die Rahmenbedingungen für Mieterstrommodelle sollen überarbeitet werden, um einen stärkeren Anreiz für Photovoltaik auf Dächern zu setzen. Wer seine PV-Anlage also nicht alleine nutzen will oder kann, sollte über einen Stromverkauf an sogenannte Dritte nachdenken: Nach den Vorgaben des Mieterstrommodells muss der Strom auch in anderen Gebäuden abgenommen werden können, die in der Nähe der PV-Anlage stehen, und die keinen Strom aus dem öffentlichen Netz erhalten.
Für welche Option auch immer Sie sich in Zukunft entscheiden: Eine Beratung von Sonnenklar2020 hilft Ihnen beim Abwägen der Vor- und Nachteile jedes Modells. Wir prüfen Ihre Alt- Anlagen genauesten, reinigen und warten Sie nach Bedarf und beraten Sie im Anschluss gerne über die mögliche Weiternutzung.