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Blog

Solarpaket I im Überblick

26. Juni 2024

Solarpaket der Bundesregierung: Die wichtigsten Änderungen im Überblick

Das neue Solarpaket der Bundesregierung stellt einen bedeutenden Schritt in Richtung klimafreundlicher Stromerzeugung dar. Ziel des Pakets ist es, den Ausbau von Photovoltaikanlagen sowohl auf Freiflächen, Gewerbegebäuden als auch auf Ein- und Mehrfamilienhäusern zu stärken. Im heutigen Blogbeitrag hat das Team von Sonnenwende2020 für Sie die zentralen Änderungen und Vorteile des Solarpakets zusammengefasst.

1. Erhöhung der Grenzwerte für Anlagenzertifikate

Anlagenzertifikate sind nun erst ab einer Einspeiseleistung von 270 kW oder einer installierten Leistung von mehr als 500 kW erforderlich, im Vergleich zu den bisherigen 135 kW. Unterhalb dieser Schwellen genügt ein unbürokratischer Nachweis über Einheitenzertifikate. Das Verfahren wird außerdem massentauglich gemacht, in dem im Solarpaket I die gesetzliche Grundlage für die hierfür notwendige Datenbank der Einheitenzertifikate bereitgestellt wird.

2. Vereinfachung der Anlagenzusammenfassung

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) berücksichtigt unter bestimmten Voraussetzungen zur Ermittlung der Größe von Solaranlagen mehrere Anlagen als eine Einheit. Eine Ausnahme gilt nun für Dachanlagen, die sich hinter verschiedenen Netzanschlusspunkten befinden. Dies bedeutet, dass benachbarte Anlagen mit eigenen Netzanschlüssen nicht mehr zusammengefasst werden und somit keine höheren Anforderungen erfüllen müssen. Balkon-PV-Anlagen sind vollständig von der Anlagenzusammenfassung ausgenommen. Auch für Bürgerenergiegesellschaften gibt es Erleichterungen in Sachen Zusammenfassung von Solaranlagen.

3. Ausbau von PV-Freiflächenanlagen

Die sogenannten benachteiligten Gebiete der Landwirtschaft werden für die Förderung von klassischen PV-Freiflächenanlagen geöffnet. Eine Opt-Out-Option ermöglicht es den Ländern, diese Gebiete bei Überschreiten eines bestimmten Anteils landwirtschaftlich genutzter Flächen auszuschließen. Im EEG wird klargestellt, dass trotz dem Ausbau der Freiflächenanlagen mindestens 50% der PV auf Gebäuden oder Lärmschutzwänden installiert werden sollen. Der Bereich der Agri-PV erhält ein eigenes Untersegment und erhält nun höhere Aufmerksamkeit.

4. Direktvermarktung bei Gewerbeanlagen – Schwellenwerte flexibilisiert

Gewerbeanlagen mit einer installierten Leistung von mehr als 100kW waren bislang zur Direktvermarktung verpflichtet. Diese Regelung ist nun aufgeweicht – PV-Anlagen bis zu einer installierten Leistung von 200kW können zukünftig den überschüssigen Strom ohne Vergütung ins öffentliche Netz einspeisen. Dies ist insbesondere für Unternehmen interessant, die einen hohen Eigenverbrauch haben.

5. Weitere Maßnahmen zur Entbürokratisierung

Beschleunigte Netzanschlüsse: Das vereinfachte Netzanschlussverfahren gilt nun für Anlagen bis 30 kW (vorher 10,8 kW). Auch für Anlagen bis 100 kW sind Vereinfachungen vorgesehen.
Vereinfachte Direktvermarktung: Technische Vorgaben für Anlagen bis 25 kW in der Direktvermarktung werden gelockert, wodurch die Direktvermarktungskosten gesenkt werden.
Förderung von Gebäuden im Außenbereich: Die Förderung von Anlagen auf Gebäuden im Außenbereich wird erweitert, wobei der entscheidende Stichtag verschoben wurde.
Repowering von Dachanlagen: Die Erneuerung bestehender Anlagen wird vereinfacht, um den Einsatz effizienterer Module zu ermöglichen.
Weiterbetrieb ausgeförderter Anlagen: PV-Anlagen bis 100 kW können nach Förderende weiterhin betrieben werden, wobei sie den Marktwert der PV-Stromerzeugung erhalten.
Beschleunigte Rückerstattung von Sicherheiten: Projektsicherungsbeiträge werden innerhalb von drei Monaten nach Inbetriebnahme der PV-Anlage zurückgezahlt. 6.

Stärkung der Bürgerbeteiligung

Balkonsolaranlagen können nun unkompliziert in Betrieb genommen werden. Die vorherige Anmeldung beim Netzbetreiber entfällt, und die Anmeldung im Marktstammdatenregister wird auf wenige, einfach einzugebende Daten beschränkt.

Fazit

Das Solarpaket der Bundesregierung bietet eine Vielzahl von Maßnahmen, um den Ausbau von Photovoltaikanlagen zu fördern und die bürokratischen Hürden zu senken. Diese Änderungen stellen einen wichtigen Schritt auf dem Weg zu einer klimafreundlichen Energieversorgung dar. Wenn Sie mehr darüber erfahren möchten, wie Sie von diesen Neuerungen profitieren können, kontaktieren Sie das Team von Sonnenwende2020 für eine unverbindliche Beratung.

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Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz

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